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Ausweichregeln nach KVR – See

Rangfolge der Ausweichpflicht

Die KVR legen eine klare Rangfolge fest, wer wem ausweichen muss:

1. Maschinenfahrzeug weicht aus für alle anderen (außer Tiefgangsbehinderter)

2. Segelfahrzeug weicht aus für fischende Fahrzeuge, manövrierbehindertes und manövrierunfähiges Fahrzeug

3. Fischendes Fahrzeug weicht für manövrierbehindertes und manövrierunfähiges Fahrzeug aus

4. Manövrierbehindertes Fahrzeug weicht für manövrierunfähiges Fahrzeug aus


Entgegenkommen (Gegenverkehr)

Zwei Maschinenfahrzeuge, die sich auf entgegengesetzten Kursen nähern:

Beide ändern ihren Kurs nach Steuerbord (rechts)

Sie passieren sich Backbord an Backbord


Kreuzende Kurse

Zwei Maschinenfahrzeuge auf kreuzenden Kursen:

Das Fahrzeug, das das andere an seiner Steuerbordseite sieht, ist ausweichpflichtig

Merkhilfe: Das Fahrzeug, das "Grün" (Steuerbordlicht des anderen) sieht, muss ausweichen


Überholen

Das überholende Fahrzeug muss dem überholten ausweichen

Auch wenn das Überholen durch Wenden abgeschlossen ist, bleibt die Ausweichpflicht bestehen


Segelfahrzeuge untereinander

Zwei Segelfahrzeuge auf Kollisionskurs:

1. Verschiedene Seiten: Backbord muss Steuerbord ausweichen (Wind von Backbord → ausweichpflichtig)

2. Gleiche Seite: Luvwärtig muss leewärtig ausweichen


Kurshalter & Ausweichpflichtiger

Der Kurshalter muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten

Der Ausweichpflichtige muss frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar ausweichen

Manöver des letzten Augenblicks: Wenn Zusammenstoß droht, darf auch der Kurshalter manövrieren