Rangfolge der Ausweichpflicht
Die KVR legen eine klare Rangfolge fest, wer wem ausweichen muss:
1. Maschinenfahrzeug weicht aus für alle anderen (außer Tiefgangsbehinderter)
2. Segelfahrzeug weicht aus für fischende Fahrzeuge, manövrierbehindertes und manövrierunfähiges Fahrzeug
3. Fischendes Fahrzeug weicht für manövrierbehindertes und manövrierunfähiges Fahrzeug aus
4. Manövrierbehindertes Fahrzeug weicht für manövrierunfähiges Fahrzeug aus
Entgegenkommen (Gegenverkehr)
Zwei Maschinenfahrzeuge, die sich auf entgegengesetzten Kursen nähern:
Beide ändern ihren Kurs nach Steuerbord (rechts)
Sie passieren sich Backbord an Backbord
Kreuzende Kurse
Zwei Maschinenfahrzeuge auf kreuzenden Kursen:
Das Fahrzeug, das das andere an seiner Steuerbordseite sieht, ist ausweichpflichtig
Merkhilfe: Das Fahrzeug, das "Grün" (Steuerbordlicht des anderen) sieht, muss ausweichen
Überholen
Das überholende Fahrzeug muss dem überholten ausweichen
Auch wenn das Überholen durch Wenden abgeschlossen ist, bleibt die Ausweichpflicht bestehen
Segelfahrzeuge untereinander
Zwei Segelfahrzeuge auf Kollisionskurs:
1. Verschiedene Seiten: Backbord muss Steuerbord ausweichen (Wind von Backbord → ausweichpflichtig)
2. Gleiche Seite: Luvwärtig muss leewärtig ausweichen
Kurshalter & Ausweichpflichtiger
Der Kurshalter muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten
Der Ausweichpflichtige muss frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar ausweichen
Manöver des letzten Augenblicks: Wenn Zusammenstoß droht, darf auch der Kurshalter manövrieren