Grundprinzip der Lichterführung
Lichter müssen von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei verminderter Sicht geführt werden.
Die Lichterführung zeigt anderen Fahrzeugen:
Die Fahrtrichtung (welche Seite des Fahrzeugs man sieht)
Die Lage des Fahrzeugs (Fahrt, Anker, manövrierunfähig)
Die wichtigsten Lichter
Topplicht (weiß)
Sichtwinkel: 225° (von vorne bis achterlicher als querab)
Sichtbar von vorne und von den Seiten
Seitenlichter
Backbord (links): Rot – Sichtwinkel 112,5°
Steuerbord (rechts): Grün – Sichtwinkel 112,5°
Merkhilfe: ROT = LINKS (beide beginnen mit einem Konsonanten), GRÜN = RECHTS
Hecklicht (weiß)
Sichtwinkel: 135° (nach hinten)
Rundumlicht (360°)
Wird von Ankerliegern, manövrierunfähigen Fahrzeugen u.a. geführt
Maschinenfahrzeug in Fahrt
| Fahrzeuglänge | Lichter |
|---|---|
| Unter 50 m | 1 Topplicht + Seitenlichter + Hecklicht |
| 50 m und mehr | 2 Topplichter (achterliches höher) + Seitenlichter + Hecklicht |
Segelfahrzeug in Fahrt
Seitenlichter (rot/grün) + Hecklicht
Alternative (unter 20 m): Dreifarbenlaterne an der Mastspitze
Wichtig: Fährt das Segelfahrzeug zusätzlich mit Motor → gilt als Maschinenfahrzeug und führt zusätzlich schwarzen Kegel (Spitze unten) am Tage!
Ankerlieger
Unter 50 m: 1 weißes Rundumlicht gut sichtbar
50 m und mehr: 2 weiße Rundumlichter (vorn höher als achtern)