Manövrierunfähige Fahrzeuge
Ein Fahrzeug ist manövrierunfähig, wenn es wegen außergewöhnlicher Umstände (z. B. Ausfall von Ruder oder Maschine) nicht manövrieren kann.
Lichter (ab 12 m Länge):
Ohne Fahrt durchs Wasser: 2 rote Rundumlichter senkrecht übereinander
Mit Fahrt durchs Wasser: 2 rote Rundumlichter + Seitenlichter + Hecklicht
Tag: 2 schwarze Bälle senkrecht übereinander
Manövrierbehindertes Fahrzeug
Ein Fahrzeug ist manövrierbehindert, wenn es wegen der Art seines Einsatzes behindert ist (z. B. beim Legen von Kabeln oder Baggerarbeiten).
Lichter:
Rot-Weiß-Rot (drei Rundumlichter senkrecht übereinander)
Mit Fahrt: zusätzlich Seitenlichter + Hecklicht
Tag: Rhombus-Ball-Rhombus senkrecht übereinander
Tiefgangbehindertes Fahrzeug (ab 50 m)
3 rote Rundumlichter senkrecht übereinander (oder schwarzer Zylinder am Tag)
Darf von Verkehrsvorschriften nicht behindern lassen
Fischende Fahrzeuge
| Fahrzeugtyp | Lichter |
|---|---|
| Trawler (Schleppnetzfischer) | Grün-Weiß-Rundumlicht + ggf. Seitenlichter + Topplicht |
| Nicht-Trawler (z. B. Treibnetzfischer) | Rot-Weiß-Rundumlicht |
| Tag | Zwei schwarze Kegel, Spitzen zusammen |
Schleppverbände
Schleppverband > 200 m Länge: Jedes Fahrzeug führt schwarzen Rhombus
Schleppendes Fahrzeug: 3 Topplichter (senkrecht)
Geschlepptes Fahrzeug: Seitenlichter + Hecklicht
Lotsenfahrzeug im Einsatz
Weiß-Rot-Rundumlicht senkrecht übereinander (weiß oben)
Zusätzlich Mastlicht und Seitenlichter wenn in Fahrt