Start/Wissen/Lichterführung nach KVR – See
SBF See

Lichterführung nach KVR – See

Manövrierunfähige Fahrzeuge

Ein Fahrzeug ist manövrierunfähig, wenn es wegen außergewöhnlicher Umstände (z. B. Ausfall von Ruder oder Maschine) nicht manövrieren kann.

Lichter (ab 12 m Länge):

Ohne Fahrt durchs Wasser: 2 rote Rundumlichter senkrecht übereinander

Mit Fahrt durchs Wasser: 2 rote Rundumlichter + Seitenlichter + Hecklicht

Tag: 2 schwarze Bälle senkrecht übereinander


Manövrierbehindertes Fahrzeug

Ein Fahrzeug ist manövrierbehindert, wenn es wegen der Art seines Einsatzes behindert ist (z. B. beim Legen von Kabeln oder Baggerarbeiten).

Lichter:

Rot-Weiß-Rot (drei Rundumlichter senkrecht übereinander)

Mit Fahrt: zusätzlich Seitenlichter + Hecklicht

Tag: Rhombus-Ball-Rhombus senkrecht übereinander


Tiefgangbehindertes Fahrzeug (ab 50 m)

3 rote Rundumlichter senkrecht übereinander (oder schwarzer Zylinder am Tag)

Darf von Verkehrsvorschriften nicht behindern lassen


Fischende Fahrzeuge

FahrzeugtypLichter
Trawler (Schleppnetzfischer)Grün-Weiß-Rundumlicht + ggf. Seitenlichter + Topplicht
Nicht-Trawler (z. B. Treibnetzfischer)Rot-Weiß-Rundumlicht
TagZwei schwarze Kegel, Spitzen zusammen

Schleppverbände

Schleppverband > 200 m Länge: Jedes Fahrzeug führt schwarzen Rhombus

Schleppendes Fahrzeug: 3 Topplichter (senkrecht)

Geschlepptes Fahrzeug: Seitenlichter + Hecklicht


Lotsenfahrzeug im Einsatz

Weiß-Rot-Rundumlicht senkrecht übereinander (weiß oben)

Zusätzlich Mastlicht und Seitenlichter wenn in Fahrt